Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde und der einzelnen Kirchenstiftungen. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen.
Der Verwaltungsrat berät und fasst Beschlüsse über die erforderlichen personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen. Er erstellt en Haushaltsplan und die Jahresrechnung und entscheidet über Dienst- und Arbeitsverträge sowie Bau- und Grundstücksangelegenheiten der ganzen Pfarrei.
Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus dem Pfarrer, der Kraft Gesetzes auch Vorsitzender des Verwaltungsrates ist, und jeweils zwei gewählten Mitgliedern aus den vier Gemeinden.