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Pfarrgremienwahlen 2019: Wir suchen Sie!

Am 16. und 17. November werden in der gesamten Diözese Speyer die Pfarrgremien neu gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer unterschiedlichen Alters, die aus ihrem Glauben heraus, die Zukunft der Pfarrei Heilige Veronika und der vier Gemeinden mitgestalten wollen. Ganz im Sinne des Mottos der Pfarrgremienwahl „Zusammen wachsen. Weiter denken.“ Die Kandidatenlisten werden am 27. Oktober veröffentlicht. Die Kandidatenvorschläge müssen deshalb bis zum 20. Oktober vorliegen.

Das Motto „Wir suchen Sie“ ist nicht nur ein Werbeslogan, denn wir suchen wirklich dringend Menschen, die in den Gremien mitarbeiten wollen und bereit sind sich dafür zur Wahl zu stellen.

Deshalb unsere Bitte:

  • Falls Sie sich vorstellen in einem der Gremien mitzuarbeiten, stellen Sie sich zur Wahl.
  • Falls Sie jemand kennen, den Sie für geeignet halten, sprechen Sie ihn an, ob er bereit ist zu kandidieren und reichen Sie einen Wahlvorschlag ein.

Im Folgenden haben wir für Sie typische Fragen zusammengestellt.

Was machen Gemeindeausschüsse und welche Kandidaten werden benötigt?

In unserer Pfarrei werden 4 Gemeindeausschüsse gewählt. Damit Kirche nahe bei den Menschen ist, koordinieren und fördern die Gemeindeausschüsse das kirchliche Leben vor Ort.

Für die Gemeindeausschüsse Ensheim und Eschringen sind jeweils mindestens 4 Mandate zu besetzen, für Ommersheim und Heckendalheim jeweils 3 Mandate. Die Anzahl der Personen, die sich zur Wahl stellen, muss mindestens eins höher sein. Gewählt werden kann jeder katholische Christ, der am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und in der Pfarrei seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat oder in ihr wichtige Aufgaben wahrnimmt.

Die Gemeindeausschüsse können noch weitere Personen berufen, so dass der tatsächliche Gemeindeausschuss dann deutlich größer sein kann.

Was macht der Pfarreirat und welche Kandidaten werden benötigt?

Der Pfarreirat trägt zusammen mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Verantwortung für ein aktives Leben der Pfarrei. Er fördert das Zusammenwachsen der Gemeinden und erarbeitet ein Pastorales Konzept als Grundlage zur Erfüllung der pfarrlichen Aufgaben.

Hierzu werden aus jeder Gemeinde 3 Vertreter gewählt. Die Anzahl der Personen, die sich zur Wahl stellen, muss mindestens eins höher sein. Gewählt werden kann jeder katholische Christ, der am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und in der Pfarrei seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat oder in ihr wichtige Aufgaben wahrnimmt.

Was macht der Verwaltungsrat und welche Kandidaten werden benötigt?

Der Verwaltungsrat beschließt über personelle, räumliche und finanzielle Angelegenheiten und entscheidet über Dienst- und Arbeitsverträge sowie Bau- und Grundstücksangelegenheiten.

Hierzu werden aus jeder Gemeinde 2 Vertreter gewählt. Die Anzahl der Personen, die sich zur Wahl stellen, muss mindestens eins höher sein. Gewählt werden kann jeder katholische Christ, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und in der Kirchengemeinde (Pfarrei) seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat.

Was passiert, wenn es nicht genügend Kandidaten gibt?

Wenn es nicht genügende Kandidaten gibt, gibt es eine erweiterte Urwahl. Das heißt der Wähler hat dann ein oder mehrere freie Felder, in die er Personen eintragen kann. Diese werden dann anschließend gefragt ob Sie die Wahl annehmen.

Werden die Mandate nicht ausgefüllt, dann fehlen im Pfarreirat und im Verwaltungsrat Vertreter aus den einzelnen Gemeinden. Im Extremfall, wenn es gar keine Kandidaten gibt, liegen alle Entscheidungen beim Pfarrer. Wenn sich für einen Gemeindeausschuss nicht mindestens 3 Personen finden, die einen Gemeindeausschuss bilden, so wird die Gemeinde als solche formell aufgelöst und die Menschen gehören dann direkt zur Pfarrei.

Wie kann man sich zur Wahl stellen oder Vorschläge einreichen?

In Ensheim

Für Ensheim können Sie sich über den untenstehenden Link ein Formular herunterladen und ausdrucken. Füllen Sie es aus und werfen Sie es bis zum 20. Oktober in den Briefkasten des Pfarrbüros. Im Gegensatz zu den vorherigen Jahren, liegen keine Vorschlagslisten öffentlich aus.

Falls Sie einen Kandidatenvorschlag haben, aber nicht selbst die Unterschrift einholen wollen, können wir das auch für Sie erledigen. Schreiben Sie aber bitte die Anschrift und eventuelle Zusatzangaben zu dem des Kandidaten drauf, damit wir sicher die richtige Person fragen können. Ein Name allein genügt nicht. In diesem Falle sollte der Vorschlag bis zum 6. Oktober im Pfarrbüro vorliegen.

Andere Orte

Das Verfahren wird in Kürze bekannt gegeben.

Wo erhalte ich weitere Infos

Detaillierte Infos finden Sie auf den Seiten des Bistums:

Falls Sie Infos zur Situation vor Ort möchten, sprechen Sie einfach Mitglieder der jetzigen Gremien an. Eine Liste der Mitglieder finden Sie hier:



Text: Michael Schneider